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   BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09   

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BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09 (https://dejure.org/2009,4270)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2009 - 2 BvR 706/09 (https://dejure.org/2009,4270)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 (https://dejure.org/2009,4270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen die verfrühte Aushändigung der Ernennungsurkunde an den Mitbewerber in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2-Wochen-Frist zur Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit

Besprechungen u.ä.

  • hotstegs-recht.de (Kurzanmerkung)

    Weiterer Rechtsschutz bei Konkurrentenernennungen - sog. Abwartefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1430
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG eine Verpflichtung des Dienstherrn folgt, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, S. 1178; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 -, NVwZ 2008, S. 70; vgl. auch BVerfGK 5, 205 zur Notarstellenbesetzung).

    Durch die umgehende Ernennung des Mitbewerbers wird dem unterlegenen Konkurrenten nämlich faktisch die Möglichkeit genommen, die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle durch eine verfassungsgerichtliche Eilentscheidung zu verhindern (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, S. 1178 ; vgl. auch BVerfGK 5, 205 zur Notarstellenbesetzung).

    Eine Frist von zwei Tagen genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen jedenfalls nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, S. 1178 ).

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG eine Verpflichtung des Dienstherrn folgt, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, S. 1178; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 -, NVwZ 2008, S. 70; vgl. auch BVerfGK 5, 205 zur Notarstellenbesetzung).

    Durch die umgehende Ernennung des Mitbewerbers wird dem unterlegenen Konkurrenten nämlich faktisch die Möglichkeit genommen, die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle durch eine verfassungsgerichtliche Eilentscheidung zu verhindern (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, S. 1178 ; vgl. auch BVerfGK 5, 205 zur Notarstellenbesetzung).

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Im Hinblick auf die aus Gründen der Subsidiarität (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 -, NVwZ 2008, S. 70) unzulässige Rüge der verfrühten Aushändigung der Urkunde an den Mitbewerber des Beschwerdeführers wird auf Folgendes hingewiesen:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG eine Verpflichtung des Dienstherrn folgt, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, S. 1178; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 -, NVwZ 2008, S. 70; vgl. auch BVerfGK 5, 205 zur Notarstellenbesetzung).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Dies ergibt sich aus den Fortwirkungen des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG, der dem Beamten das Recht zur gerichtlichen Überprüfung einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung verleiht (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ; BVerfGK 10, 474 ), in Zusammenschau mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. hierzu BVerfGE 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ) sowie dem Gedanken des Rechtsmissbrauchs unter dem Gesichtspunkt der Vereitelung der Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Zwar stellt die Verfassungsbeschwerde keinen zusätzlichen Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern einen außerordentlichen Rechtsbehelf zur Abwehr von Eingriffen der öffentlichen Gewalt in das vermeintlich verletzte Grundrecht dar (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 107, 395 ; 115, 81 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Zwar stellt die Verfassungsbeschwerde keinen zusätzlichen Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern einen außerordentlichen Rechtsbehelf zur Abwehr von Eingriffen der öffentlichen Gewalt in das vermeintlich verletzte Grundrecht dar (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 107, 395 ; 115, 81 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Zwar stellt die Verfassungsbeschwerde keinen zusätzlichen Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern einen außerordentlichen Rechtsbehelf zur Abwehr von Eingriffen der öffentlichen Gewalt in das vermeintlich verletzte Grundrecht dar (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 107, 395 ; 115, 81 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Dies ergibt sich aus den Fortwirkungen des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG, der dem Beamten das Recht zur gerichtlichen Überprüfung einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung verleiht (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ; BVerfGK 10, 474 ), in Zusammenschau mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. hierzu BVerfGE 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ) sowie dem Gedanken des Rechtsmissbrauchs unter dem Gesichtspunkt der Vereitelung der Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Dies ergibt sich aus den Fortwirkungen des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG, der dem Beamten das Recht zur gerichtlichen Überprüfung einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung verleiht (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ; BVerfGK 10, 474 ), in Zusammenschau mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. hierzu BVerfGE 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ) sowie dem Gedanken des Rechtsmissbrauchs unter dem Gesichtspunkt der Vereitelung der Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
    Dies ergibt sich aus den Fortwirkungen des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG, der dem Beamten das Recht zur gerichtlichen Überprüfung einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung verleiht (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ; BVerfGK 10, 474 ), in Zusammenschau mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. hierzu BVerfGE 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ) sowie dem Gedanken des Rechtsmissbrauchs unter dem Gesichtspunkt der Vereitelung der Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Nimmt der Dienstherr dem unterlegenen Bewerber diese Möglichkeit, indem er den ausgewählten Bewerber nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vor Ablauf einer angemessenen Wartefrist ernennt, so verhindert er die Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 - NJW-RR 2005, 998 ; vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - NVwZ 2008, 70 und vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 - NVwZ 2009, 1430).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Der Justizgewährleistungspflicht genügt die öffentliche Verwaltung, wenn sie dem abgelehnten Bewerber rechtzeitig mitteilt, er sei abgelehnt worden (vgl. BVerfG 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Rn. 18, ZTR 2007, 707) , und diesem vor der Besetzung des Amts die Möglichkeit gewährt, vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 - Rn. 3, NVwZ 2009, 1430) .
  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

    In dem Kammerbeschluss vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 - (NVwZ 2009, 1430) heißt es:.

    Eine weitere Mitteilung über die bevorstehende Ernennung im Anschluss an ein Konkurrentenstreitverfahren nach § 123 VwGO oder nach dem Verstreichen einer Wartefrist wird von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG nicht gefordert (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 u.a. - NJW-RR 2005, 998, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 9. Juli 2009 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 33 f.).

    Die Frage nach der Bedeutung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG für die Länge der Wartefrist bedarf im vorliegenden Fall in Anbetracht des oben dargestellten Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2009 (a.a.O.) keiner weiteren rechtsgrundsätzlichen Klärung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 1757/09

    Ernennung eines nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählten Bewerbers für ein

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010 2 BvR 1067/10 -, juris, Rn. 2, vom 9. Juli 2009 2 BvR 706/09 -, NVwZ 2009, 1430 = juris, Rn. 3 ff., vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 -, NVwZ 2008, 70 = juris, Rn. 7, und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = juris, Rn. 18.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2009 2 BvR 706/09 -, NVwZ 2009, 1430 = juris, Rn. 4.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Eine umgehende Ernennung des Beigeladenen ist daher zu unterlassen, insbesondere im Falle - wie hier - der bereits angekündigten Absicht der Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178; Beschluss vom 24. September 2007 - Az.: 2 BvR 1586/07 -, NVwZ 2008, 70; Beschluss vom 9. Juli 2009 - Az.: 2 BvR 706/09 -, NVwZ 2009, 1430 ).
  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in

    Der Dienstherr ist nach Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18; BVerfGK 12, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 2010 - 2 BvR 1067/10 -, juris, Rn. 2).
  • VG Darmstadt, 17.07.2014 - 1 L 721/14

    Befangenheit des Beurteilers

    Insoweit muss er sich allerdings nicht auf das Widerspruchsverfahren verweisen lassen, denn nach allgemeiner Übung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. die Zusammenfassung in BVerfG, Beschluss vom 09.07.2009 - 2 BvR 706/09 -, abgedruckt bei juris) ist damit zu rechnen, dass der Dienstherr nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des die Bewerbung ablehnenden Bescheides von der Möglichkeit der statusverändernden Ernennung der ausgewählten Bewerberin Gebrauch macht; damit wäre das Auswahlverfahren endgültig abgeschlossen.
  • BVerfG, 02.12.2010 - 2 BvR 1067/10

    Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Im Hinblick auf die aus Gründen der Subsidiarität (vgl. BVerfGK 12, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, NVwZ 2009, S. 1430) unzulässige Rüge der verfrühten Aushändigung der Urkunden an die Mitbewerber des Beschwerdeführers wird darauf hingewiesen, dass aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG eine Verpflichtung des Dienstherrn folgt, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, a.a.O., m.w.N.).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14

    Erschöpfung des Rechtsweges i.R.e. Klage auf Zulassung zum Studium der

    Auch dort darf die Ernennung des Konkurrenten erst nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist nach Abschluss des fachgerichtlichen Eilverfahrens erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9.7.2009 - 2 BvR 706/09 -, Juris Rn. 3 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, Juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 8.12.2011 - 2 B 106/11 -, Juris Rn. 10).
  • VG Leipzig, 25.09.2014 - 3 K 839/11

    Anspruch eines Unteroffiziersanwärters auf Umwandlung seines Dienstverhältnisses

    Durch diese Vorgehensweise der Beklagten konnte dem Kläger der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG , Art. 33 Abs. 2 GG gebotene Rechtsschutz nicht erschöpfend vor der Ernennung der Mitbewerber gewährt werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7.1.2014 - 2 B 187/11 - im Übrigen: BVerfG, Beschl. v. 9.7.2009 - 2 BvR 706/09 -, [...] Rn. 4, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, a.a.O., Rn. 34, m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 28.01.2013 - B 5 E 12.884

    Kein Anordnungsgrund gegeben, wenn Antrag nach § 123 VwGO erst nach Ernennung des

  • VG München, 21.05.2021 - M 21b K 20.1229

    Beamtenrecht: Erfolglose Konkurrentenklage auf Aufhebung der Amtseinweisung von

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.12.2016 - 6 SaGa 6/16

    Einstweilige Verfügung, Stellenbesetzung, Konkurrentenklage

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